In Deutschland müssen etwa 36 Millionen Grundstücke sowie land- und forstwirtschaftliche Betriebe neu bewertet werden, nachdem Bundestag und Bundesrat 2019 eine Grundsteuerreform verabschiedeten. Das Bundesverfassungsgericht forderte diese Neuregelung, da der bislang von den Finanzämtern berechnete Wert der Grundstücke und Gebäude auf veralteten Zahlen beruhte.
In der Folge müssen alle Eigentümer:innen 2022 für jedes bebaute und/oder unbebaute Grundstück eine Feststellungserklärung zur Ermittlung des Grundsteuerwertes bei der Finanzverwaltung abgeben.
Die Finanzministerinnen und Finanzminister der Länder haben sich am in Abstimmung mit dem Bundesfinanzministerium auf eine einmalige Fristverlängerung für die Erklärungsabgabe bei der Grundsteuer verständigt. Statt am läuft die Frist nunmehr am ab.
Gerne übernehmen wir die Erstellung der Feststellungserklärung für Sie. Beachten Sie jedoch bitte die ausführlichen Informationen der folgenden Mandanteninformation nebst Checklisten und Erläuterungen. Bei Rückfragen steht Ihnen unser Grundsteuer-Team jederzeit und gerne zur Verfügung.
Mandanteninformation zur Grundsteuerreform (Fristverlängerung bis 31.01.2023) (Update 10.2022)
Merkblatt zur Grundsteuerreform
Checkliste – Ein- oder_Zweifamilienhaus oder Wohneigentum (Bundesmodell; u.a. für NRW)
Checkliste – Mietwohngrundstück (Bundesmodell; u.a. für NRW)
Checkliste – Nichtwohngrundstücke (Bundesmodell; u.a. für NRW)
Erläuterungen zur Bruttogrundfläche (Nicht-Wohngrundstücke)
Checkliste – Unbebautes Grundstück (Bundesmodell; u.a. für NRW)
Checkliste – für alle Grundstücksarten (Bundesmodell; u.a. für NRW)